Hausordnung
für das Jugendhaus „Alte Post“
Im
Jugendhaus „Alte Post“ und auf dem Grundstück Bahnhofstraße 1, 01983
Großräschen, gilt folgende Hausordnung:
I. Hausverwaltung
2.1 Aufsicht führen
2.2 Für die Einhaltung der
Hausordnung sorgen
2.3 Dafür zu sorgen, dass das Haus
nach Beendigung des Betriebes in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird (Licht,
Wasser, Heizung, Türen, Fenster etc.)
2.4 Ausübung des Schlüsselrechts
II. Öffnungszeiten
Die Öffnungs- bzw. Angebotszeiten
sind den jeweiligen, öffentlichen Aushängen und dem Internet
(www.jh-altepost.de) zu entnehmen.
III. Besondere Hinweise
1. Bestehende Gesetze, Verordnungen
und Richtlinien, insbesondere das Jugendschutzgesetz und das
Betäubungsmittelgesetz sind einzuhalten. Aufbauend darauf sind insbesondere
nicht erlaubt:
·
Generell Ausschank & Genuss von brandweinhaltigen Getränken
·
Ausschank & Genuss von alkoholischen Getränken vor 20.00 Uhr
·
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken (Ausnahme: bei
genehmigten, privaten Feiern volljähriger Besucher)
2. Die Besucher haben den
Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten.
3. Die Besucher haben das Haus und
das Inventar sorgfältig zu behandeln.
4. Entstandene oder festgestellte
Schäden am Gebäude oder in den Räumen sind der Stadt Großräschen mitzuteilen.
5. Lärm bei Ankunft und Abfahrt ist
zu vermeiden, insbesondere nach 22.00 Uhr. Überhaupt hat jeder Nutzer &
Besucher sein Verhalten so einzurichten, dass Belästigungen anderer Besucher
und Gäste sowie der Anlieger vermieden werden.
6. Nicht erlaubt sind:
·
Übernachtungen im Gebäude und den Nebengebäuden (Ausnahme: im
Rahmen von sozialpädagogischen Projekt- & Klausurtagen)
·
Das Tragen & Benutzen von Waffen
·
Schlägereien & andere Tätlichkeiten
·
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art (Ausnahme: im Rahmen von
sozialpädagogischen Projekten)
IV. Schwerwiegende Verstöße
1. Alkoholmissbrauch
2. Zuwiderhandlungen gegen das
Jugendschutzgesetz und das Betäubungsmittelgesetz
3. Willkürliche & mutwillige
Beschädigung des Gebäudes der Einrichtungsgegenstände und des Anwesens
4. Mutwillige Belästigung &
Gefährdung von Personen und tätliche Angriffe
5. Mutwillige Störungen von
Veranstaltungen, Versammlungen, Arbeitskreisen und dgl.
6. Mutwillige Belästigungen der
Anlieger
V. Verstoß gegen die Hausordnung
1. Bei Verstößen gegen die
Hausordnung kann der Aufsichtsführende ein umgehendes Hausverbot aussprechen.
Längerfristige Hausverbote wegen schwerwiegender Verstöße beschließt der
Vorstand des JC 94 e.V.
2. Bei wiederholten bzw. schwerwiegenden
Verstößen kann die Stadt Großräschen ein kurzfristiges bzw. längerfristiges
Hausverbot aussprechen.
3. Die Durchsetzung des
Hausverbotes obliegt dem JC 94 e.V.
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