Unser Arbeitsprofil versteht sich
allgemein als Kinder- & Jugendsozialarbeit und Sozialarbeit an
Schulen. Hier sind einige wesentliche
fachliche Grundlagen unserer Arbeit zusammengefasst.
Selbstverständnis
des Jugendhauses
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Das Jugendhaus „Alte Post“ versteht sich als eine
bedarfsorientierte, sozialpädagogisch betreute Kinder - &
Jugendeinrichtung.
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Hauptaspekt ist die soziale Betreuung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen.
Selbstverständnis
von Sozialarbeit an Schulen
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„Strukturell betrachtet ist Sozialarbeit an Schulen die
Verankerung von Angeboten der Jugendhilfe sowohl an als auch im Umfeld der
Schule.
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Inhaltlich gesehen ist Sozialarbeit an Schulen der Versuch, die
auf Grund gewachsener Strukturen weitestgehend vollzogene Trennung der
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in verschiedene Lebensbereiche zu
überwinden.
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Sozialarbeit an Schulen versteht sich als Angebot zur
entwicklungsbegleitenden Hilfe und Unterstützung, das sich in Bezug auf diesen
ganzheitlichen Ansatz nicht nur an die Kinder und Jugendlichen selbst richtet,
sondern das gesamte soziale Umfeld mit einschließt.“ (Rundschreiben
22/98 des MBJS)
Selbstverständnis
der Fachkräfte
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Wir verstehen uns als Rollenmodelle und eröffnen Kindern und
Jugendlichen damit neue Handlungsoptionen.
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Wir sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu
Entwicklungsaufgaben und bei der Alltagsbewältigung.
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Wir wirken deeskalierend indem wir uns bei Konflikten als Mittler
zur Verfügung stellen.
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Wir verstehen uns als Netzwerkarbeiter/innen, die Personen und
Professionen zusammenbringen.
Rechtlicher
Rahmen
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SGB VIII § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von
Mädchen und Jungen
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SGB VIII § 11 Jugendarbeit
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SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit
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SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
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SGB VIII § 29 Soziale Gruppenarbeit
Zielgruppenanalyse
Individuelle/anthropogene
Voraussetzungen
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Kinder müssen im Übergang zur Adoleszenz eine Vorstellung davon
entwickeln, wie sie als Mädchen/ Junge sein möchten bzw. welche Erwartungen die
Gesellschaft an das Verhalten eines Mädchen/ Jungen richtet.
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In einer Zeit, in der die Lebensentwürfe von Frauen und Männern
immer pluraler werden, gibt es dafür keine eindeutigen klaren Vorbilder mehr.
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Insbesondere in 1-Eltern-Familien bestehen oft nur sehr
eingeschränkte Lernmöglichkeiten im Hinblick auf die
Ausgestaltungsmöglichkeiten von Geschlechterrollen.
Im
Rahmen der JA/ JSA sind nachfolgende altersspezifische Entwicklungsaufgaben
wesentlich:
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Entwicklung einer positiven Einstellung zu sich selbst als Person
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Lernen mit Altersgenossen zurechtzukommen
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Aneignung eines angemessenen männlichen oder weiblichen
Rollenverhaltens
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Entwicklung von Konzepten und Denkschemata, die für das
Alltagsleben notwendig sind
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Ausbildung von Einstellungen gegenüber sozialen Gruppen
Soziokulturelle
Voraussetzungen
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Die Stadt ist quantitativ mit sozialen Angeboten gut ausgestattet,
dabei ist aber festzuhalten, dass es sich hier um einen stark belasteten
Sozialraum handelt.
Ökologisches
Zentrum:
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Kinder & Jugendliche: leben mehrheitlich in Familie oder
Patchworkfamilie, ein nicht zu unterschätzender Teil allerdings auch bei allein
erziehendem Elternteil, ferner eventuell Jugendliche aus dem betreuten Wohnen
Ökologischer
Nahraum:
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Großräschen ist durch einen kleinstädtischen Charakter geprägt.
Wesentliche Treffpunkte sind u.a. Schulen, Jugendeinrichtungen, Park,
Supermärkte und andere öffentliche Plätze
Ökologischer
Ausschnitt:
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Der Großteil der Kinder bzw. Jugendlichen besucht noch die
örtliche Schule oder befindet sich in Berufsausbildung bzw. artverwandten
Projekten. Die finanzielle Situation ist familienabhängig und reicht von sehr
guter Absicherung bis hin zum ALG II-Bezug.
Ökologische
Peripherie:
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Nicht allen ist es aufgrund ihrer finanziellen Situation möglich,
Urlaube zu verbringen. Andere besondere Aktionen sind nur teilweise
realisierbar, entweder aufgrund der damit verbundenen Kosten oder auch aufgrund
mangelnder Initiative, besonders bei
Jugendlichen.
Ökologische
Utopie:
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Kinder & Jugendliche habe viele
Ideen, aber oft können diese nicht umgesetzt werden Als Grund werden Fehlende
Räume/ Treffpunkte und ein fehlendes Verständnis angegeben.
Ziele:
Neben den in §§ 1; 8; 9 und 11 SGB VIII genannten Zielstellungen steht
die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Menschen im Focus.
Erziehungsziele
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Unterstützung junger Menschen damit sie selbstständig werden, sich
(weiter) entwickeln, sich (und ihre Interessen) artikulieren
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in einem geschützten, überschaubaren Rahmen Verantwortung
übernehmen, aus Fehlern lernen können, sich in Aushandlungsprozesse begeben
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soziale Kompetenzen (z.B. Konfliktfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Kompromissfähigkeit, Durchsetzungsvermögen) entwickeln
und ihr Verhaltensrepertoire erweitern können
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Verantwortung im Gemeinwesen übernehmen.
Handlungsziele
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Informelle Bildung und Bildung als attraktives Freizeitangebot
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Alternative Wissensvermittlung, Perspektiven eröffnen
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Beratung, Alltagsbewältigungsstrategien entwickeln
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Entwicklung sozialen Engagements & Entwicklung von
gesellschaftlichen und politischen Verantwortungsgefühl
Lernzielebene:
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Engagement zu entwickeln und zu fördern (Einladungen zum
Mitwirken, Interessen finden und ihnen nachgehen können etc.),
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der/die Jugendliche soll gestärkt werden, die Verantwortung für
sein Anliegen, einen Konflikt bzw. das Problem zu übernehmen und wird
unterstützt, damit umzugehen. Somit werden das Selbstbewusstsein und die
Selbstständigkeit gefördert,
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der/die Jugendliche soll unterstützt werden ein Anliegen, einen
Konflikt und/oder ein Problem zu artikulieren und zu verstehen, die Beteiligten
und die Zusammenhänge zu erkennen und die Ereignisse zu reflektieren ,
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Gruppenfähigkeit entwickeln und
fördern (Begegnung, Aushandlung von Regeln etc.), Beziehung / Kontakt
untereinander und mit der SozialarbeiterIn (AnsprechpartnerIn etc.) herstellen