Der Trägerverein JC 94 e.V. und Betreiber des
Jugendhaus „Alte Post“ hat sich in
seiner Sitzung vom 11.02.2016 mehrheitlich gegen eine weitere Vermietung/
Zurverfügungstellung des Hauses für private Veranstaltungen (etwa
Geburtstagsfeiern u.ä.) ausgesprochen. Diese können – wenn - nur noch in
begründeten Einzelfällen (etwa Vereinsmitgliedschaft, aktiver Besucher/ Nutzer
des Hauses u.ä.) und auf Antrag an den Verein durchgeführt werden.
Räume für eine
Geburtstagsparty oder Freizeitveranstaltung?
Folgende Räume können bei uns gegen Entgelt, zuzüglich
einer Kaution von 100,00
€ gemietet werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe der
Räumlichkeiten zurückerstattet. Bei der Nutzung sind die Ausstattung
(zusätzliche Stühle & Tische vorhanden) und natürlich auch die Toiletten
inbegriffen.
Untergeschoss – Cafe &
Billardraum, Theke (ca. 70 qm) 50,00 €
Projektraum im Obergeschoss ( ca. 60qm)
50,00 €
Unter- & Obergeschoss zusammen 75,00 €
Nutzungsbedingungen
(VP I = Vermieter; VP II =
Mieter/ Nutzer)
1. Die Nutzung umfasst nachfolgende
Grundsätze:
1.1.
VP II ist für die Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit eigenverantwortlich
(Brandschutz, Hausordnung, Jugendschutzgesetz).
1.2.
Das Mitbringen, Handeln und Konsumieren von brandweinhaltigen Getränken und
Drogen jeglicher Art ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen
Erlöschen des Vertrages.
1.3.
Die Räume sind nicht zu gewerblichen/ eigenwirtschaftlichen Zwecken und zu
Treffen verfassungswidriger Parteien und Bewegungen zu nutzen.
1.4.
VPI übernimmt keinerlei Haftung für aus der Nutzung eventuell entstehende
Körper- und Sachschäden jeglicher Art. VP II ist für die Sicherung
mitgebrachter Gegenstände selbst verantwortlich.
1.5.
Bei auftretenden Schadensfällen verpflichtet sich VP II zur umgehenden
Schadensbehebung bzw. –ersatz.
1.6. Der
vereinbarte Nutzungsbereich ist am Folgetag in gesäuberten und ordentlichen
Zustand an VP I zu übergeben (Reinigungsgeräte und –mittel befinden sich auf
der Damentoilette). Die Reinigung ist bei Bedarf auf den Hofbereich sowie den
Bürgersteig/ Parkplatz des Hauses erweitert, diese ist ggf. sofort nach Ende
der Feier zu vollziehen.
1.7.
Etwaige Lärmbelästigungen für Anwohner sind im Allgemeinen zu vermeiden,
insbesondere nach 22.00 Uhr im Außenbereich.
2.
VP II erhält am Nutzungstag erforderliche Schlüssel. Bei Verlust der Schlüssel
haftet VP II für die nötigen Umbaumaßnahmen der Schließanlage. Die Schlüssel
sind am Folgetag einem Mitarbeiter/ Vertreter des Jugendhauses zu übergeben.
3.
Der Nutzer übt im Allgemeinen das Hausrecht aus, das Hausrecht des Eigentümers
bzw. des JC 94 e.V. bleibt davon unberührt.
4.
Der Vertragsunterzeichner hat während der gesamten Nutzungszeit anwesend zu
sein!
5.
Anlagen dieses Vertrages sind die Hausordnung und das Jugendschutzgesetz.
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