Das Jugendhaus MIETEN & Hausordnung
Räume für eine Geburtstagsparty oder Freizeitveranstaltung
Auf Antrag können folgende Räume bei uns gegen Entgelt, zuzüglich einer Kaution von 200,00 € gemietet werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe der Räumlichkeiten zurückerstattet. Bei der Nutzung sind die Ausstattung (zusätzliche Stühle & Tische vorhanden) und natürlich auch die Toiletten inbegriffen.
Untergeschoss – Cafe & Billardraum, Theke (ca. 70 qm) 50,00 €
Projektraum im Obergeschoss ( ca. 60qm) 50,00 €
Unter- & Obergeschoss zusammen 75,00 €
Nutzungsbedingungen
(VP I = Vermieter; VP II = Mieter/ Nutzer)
Die Nutzung umfasst nachfolgende Grundsätze:
VP II ist für die Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit eigenverantwortlich (Brandschutz, Hausordnung, Jugendschutzgesetz).
Das Mitbringen, Handeln und Konsumieren von brandweinhaltigen Getränken und Drogen jeglicher Art ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen Erlöschen des Vertrages.
Die Räume sind nicht zu gewerblichen/ eigenwirtschaftlichen Zwecken und zu Treffen verfassungswidriger Parteien und Bewegungen zu nutzen.
VPI übernimmt keinerlei Haftung für aus der Nutzung eventuell entstehende Körper- und Sachschäden jeglicher Art. VP II ist für die Sicherung mitgebrachter Gegenstände selbst verantwortlich. Bei auftretenden Schadensfällen verpflichtet sich VP II zur umgehenden Schadensbehebung bzw. –ersatz.
Der vereinbarte Nutzungsbereich ist am Folgetag in gesäuberten und ordentlichen Zustand an VP I zu übergeben (Reinigungsgeräte und –mittel befinden sich auf der Damentoilette). Die Reinigung ist bei Bedarf auf den Hofbereich sowie den Bürgersteig/ Parkplatz des Hauses erweitert, diese ist ggf. sofort nach Ende der Feier zu vollziehen. Etwaige Lärmbelästigungen für Anwohner sind im Allgemeinen zu vermeiden, insbesondere nach 22.00 Uhr im Außenbereich.
VP II erhält am Nutzungstag erforderliche Schlüssel. Bei Verlust der Schlüssel haftet VP II für die nötigen Umbaumaßnahmen der Schließanlage. Die Schlüssel sind am Folgetag einem Mitarbeiter/ Vertreter des Jugendhauses zu übergeben. Der Nutzer übt im Allgemeinen das Hausrecht aus, das Hausrecht des Eigentümers bzw. des JC 94 e.V. bleibt davon unberührt.
Der Vertragsunterzeichner hat während der gesamten Nutzungszeit anwesend zu sein! Anlagen des Vertrages sind die Hausordnung und das Jugendschutzgesetz.
HAUSORDNUNG
Hausverwaltung
Der JC 94 e.V. übt die Hausverwaltung und die Aufsicht aus. Er benennt aus seinen Mitgliedern bzw. Angestellten hierfür namentlich
Verantwortliche.
Hauptsächliche Aufgaben dieser verantwortlichen Personen sind:
- Aufsicht führen
- Für die Einhaltung der Hausordnung sorgen
- Dafür zu sorgen, dass das Haus nach Beendigung des Betriebes in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird (Licht, Wasser, Heizung, Türen, Fenster etc.)
- Ausübung des Schlüsselrechts
Die regelmäßige Reinigung des Hauses und des Grundstücks obliegt dem JC 94 e.V.
Öffnungszeiten
Die Öffnungs- bzw. Angebotszeiten sind den jeweiligen, öffentlichen Aushängen und dem Internet (www.jh-altepost.de) zu entnehmen.
Besondere Hinweise
Bestehende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere das Jugendschutzgesetz und das Betäubungsmittelgesetz sind
einzuhalten. Aufbauend darauf sind insbesondere nicht erlaubt:
- Generell Ausschank & Genuss von brandweinhaltigen Getränken
- Ausschank & Genuss von alkoholischen Getränken vor 18.00 Uhr
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken (Ausnahme: bei genehmigten, privaten Feiern volljähriger Besucher)
Die Besucher haben den Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten.
Die Besucher haben das Haus und das Inventar sorgfältig zu behandeln.
Entstandene oder festgestellte Schäden am Gebäude oder in den Räumen sind der Stadt Großräschen mitzuteilen.
Lärm bei Ankunft und Abfahrt ist zu vermeiden, insbesondere nach 22.00 Uhr. Überhaupt hat jeder Nutzer & Besucher sein Verhalten so einzurichten, dass Belästigungen anderer Besucher und Gäste sowie der Anlieger vermieden werden.
Nicht erlaubt sind:
- Übernachtungen im Gebäude und den Nebengebäuden (Ausnahme: im Rahmen von sozialpädagogischen Projekt- & Klausurtagen)
- Das Tragen & Benutzen von Waffen
- Schlägereien & andere Tätlichkeiten
- Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art (Ausnahme: im Rahmen von sozialpädagogischen Projekten)
Schwerwiegende Verstöße
1. Alkoholmissbrauch
2. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz und das Betäubungsmittelgesetz
3. Willkürliche & mutwillige Beschädigung des Gebäudes der Einrichtungsgegenstände und des Anwesens
4. Mutwillige Belästigung & Gefährdung von Personen und tätliche Angriffe
5. Mutwillige Störungen von Veranstaltungen, Versammlungen, Arbeitskreisen und dgl.
6. Mutwillige Belästigungen der Anlieger
Verstoß gegen die Hausordnung
1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Aufsichtsführende ein umgehendes Hausverbot aussprechen. Längerfristige Hausverbote
wegen schwerwiegender Verstöße beschließt der Vorstand des JC 94 e.V.
2. Bei wiederholten bzw. schwerwiegenden Verstößen kann die Stadt Großräschen ein kurzfristiges bzw. längerfristiges Hausverbot
aussprechen.
3. Die Durchsetzung des Hausverbotes obliegt dem JC 94 e.V.